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Vom Fussgänger zum Piloten

Fliegen ist eine ganz besondere Fortbewegungsart ! Erschliessen Sie sich die 3. Dimension, betrachten Sie die Welt aus einer neuen Perspektive, entdecken Sie die Faszination des Fliegens: wo besser als in unserer vereinseigenen Flugschule.

Welche Voraussetzungen sollten sie dafür erfüllen?

Wesentlich sind Lernbereitschaft und Ausdauer sowie ein Mindestalter von 17 Jahren.

Darüber hinaus gibt es einige rechtliche Anforderungen, um mit der Ausbildung beginnen zu können:

  • ein Fliegerärztliches Untersuchungszeugnis Klasse 2, ausgestellt von einer zugelassenen Untersuchungsstelle
  • ein Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • ein Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O zu beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
  • einen Nachweis über Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Führerscheininhabern reicht eine Kopie des Führerscheines)
  • Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses
  • Sowie ein Mindestalter von 17 Jahren

Liegen diese Unterlagen vor, kann direkt mit der praktischen und theoretische Ausbildung begonnen werden!
Es empfiehlt sich, direkt auch mit der praktischen Ausbildung zu beginnen. Selber schon aktiv zu fliegen stellt den praktischen Bezug zur Theorie her und erhält die Motivation für die doch manchmal etwas trockene Materie.

Die Theorie-Ausbildung und -Prüfung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Technik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Flugsicherheit
  • Luftrecht

Zum Bestehen müssen bei der Prüfung in jedem Fach min. 75% erreicht werden, ein Ausgleich mit anderen Fächern ist nicht möglich! Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit eine nichtbestande Einzelprüfung zu wiederholen. Letztlich müssen nur alle Fächer innerhalb einer Zeit von 24 Monate bestanden werden.

Damit es auch mit der Kommunikation klappt, wird ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst benötigt

  • für diejenigen, die nur Innerhalb Deutschlands unter FL100 (ca. 3 000m) fliegen wollen reicht das BZF II,
  • für alle andere wird das BZF I und eine entsprechende Sprachprüfung in englischer Sprache der Stufe 4 benötigt.

Die Vorbereitung hierzu findet ebenfalls im Theorieuntericht statt, die Prüfung nimmt die Bundesnetzagentur z. B. in Bremen ab.

Der Aufbau der praktische Ausbildung hängt von der Art der angestrebten Lizenz ab:

PPL-N (national- max. Abfluggewicht 750kg)
Flugstunden:
Gesamt-Ausbildungszeit: min. 35 Stunden
davon Alleinflugzeit: min. 10 Stunden
PPL-A (JAR_FCL) (international)
Flugstunden:
Gesamt-Ausbildungszeit: min. 45 Stunden
davon Ausbildungszeit mit Fluglehrer: 25 Stunden
davon Alleinflugzeit: min. 10 Stunden (davon 5 Stunden Allein-Überlandflug)

Übungen:
Einen Allein-Überlandflug (minimum 270 km/150 nm Gesamtflugstrecke)
Mindestens 2 Starts/Landungen auf kurzen Pisten
Mindestens 2 An/Abflüge von uns zu kontrollierten Flugplätzen
Mindestens 2 Flüge durch Kontrollzonen

So vorbereitet, ist das Absolvieren der praktische Prüfung und die Zusendung der Lizenz die offizielle Bestätigung der erlernten Fähigkeiten.

Engagement und Flexibilität vorausgesetzt kann man neben beruflichen und anderen Verpflichtungen die Lizenz innerhalb eines Jahres gut erlangen.

Nach einer spannenden und intensiven Zeit hat man sich die Grundlagen für ein Thema erarbeitet, das nahezu unbegrenzt ausbaubar ist und immer wieder neue Herausforderungen bietet:

Man erweitert seine nationale Lizenz zur internationalen, unternimmt Differenzschulungen oder erwirbt weitere Berechtigungen und Klassenberechtigungen:

Differenzschulungen:

  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller (Variable Pitch Propeller / VP)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk (Retractable Undercarriage / RU)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Turbolader-/Kompressionsgetriebenem Kolbentriebwerk (T)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Druckkabine (Cabin Pressurization / P)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Spornrad (Tail Wheel / TW)
  • sowie weitere wenn das das entsprechende Flugzeug erfordert zB EFIS (Elektronisches Fluginstrumentensystem) u.w.

Berechtigungen

  • Kontrollierter Sichtflug (CVFR) (in PPL-A (JAR-FCL) enthalten)
  • Nachtflug nach Sichtflugregeln (NVFR)
  • Instrumentenflug (IR)

Klassenberechtigungen:

  • Reisemotorsegler
  • einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk
  • einmotorige Landflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers
  • einmotorige Wasserflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers
  • mehrmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
  • mehrmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk

Neugierig geworden ??? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir klären weitere Fragen auch gerne im persönlichen Gespräch!


Die Flugschule des Aeroclub-Damme in der Presse